Unsichtbar benachteiligt?!
BetriebsratPräsenz 3 Präsenzeinheiten

Unsichtbar benachteiligt?!

Mag.a Michaela Eigner-Pichler, AK-Arbeitsrechtsexpertin

Das Gleichbehandlungsgesetz unter der Lupe

Beschreibung

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung in der Arbeitswelt. Das heißt Benachteiligungen, etwa bei der Neuaufnahme von Mitarbeiter*innen, aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung sind verboten.

Vom Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes sind neuerdings auch Benachteiligungen in Zusammenhang mit Elternkarenz, Elternteilzeit, Papamonat oder sonstigen Betreuungsverpflichtungen umfasst. Um Diskriminierungen entgegenzuwirken, ist die innerbetriebliche Interessensvertretung von zentraler Bedeutung. Betriebsrätinnen und Betriebsräte müssen auf unmittelbare und mittelbare Diskriminierung achten  und Maßnahmen ergreifen, um diese zu verhindern.

Bildungsfreistellung

Kursinhalte

  • Verständnis der grundlegenden Prinzipien des Gleichbehandlungsgesetzes
  • Erkennen und Verhindern von Diskriminierung in verschiedenen Formen
  • Kompetenter Umgang mit Diskriminierungsfällen im Betrieb
  • Maßnahmen für die Förderung einer inklusiven und gerechten Arbeitswelt entwickeln

Termine und Einheiten

21Oct

Arbeiterkammer Klagenfurt, ÖGB/AK Bildungsforum

21.10.2025

Dienstag, 21.10.2025

09:00 - 12:00

Nächster Termin

ÖGB/AK Bildungsforum

Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt

Dienstag, 21.10.2025

09:00 - 12:00 Uhr

Kursveranstalter: Arbeiterkammer Kärnten

Arbeiterkammer Kärnten

Kursveranstalter: Arbeiterkammer Kärnten

Bei Fragen zum Kursinhalt wenden Sie sich bitte direkt an:

Arbeiterkammer Kärnten

c.wadl@akktn.at050 477 2309