Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung in der Arbeitswelt, etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Orientierung. Auch Benachteiligungen im Zusammenhang mit Elternkarenz, Elternteilzeit, Papamonat oder Betreuungspflichten sind umfasst. Betriebsrät:innen spielen eine zentrale Rolle, um Diskriminierung zu erkennen und entgegenzuwirken.
https://www.ak-akademie.at/media/uploaded-files/Bildungsfreistellung.pdf










