Der Betriebsrat hat in allen Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes weitgehende Befugnisse. So muss er beispielsweise bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Betriebsinhaber angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der ArbeitnehmerInnen beizuziehen. Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen relevanten Unterlagen; auch im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzevaluierung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Seminar erhalten Betriebsrätinnen und Betriebsräte einen Überblick über ihren Einflussbereich im ArbeitnehmerInnenschutz. In einem zweiten Schritt werden anhand von Beispielen die Arbeitsweisen und Tätigkeitsfelder der Arbeitsmedizin beleuchtet.